Wir erstellen Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) gem. § 194 Baugesetzbuch (BauGB) für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Wohn- und Teileigentum, Gewerbeobjekte sowie unbebaute Grundstücke. Dabei kann es sich um einzelne Objekte oder ganze Portfolios handeln. Wir arbeiten nach den Richtlinien der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) und den Wertermittlungsrichtlinien (WertR).
Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB gesetzlich definiert: “Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, zu erzielen wäre.”
Ein Verkehrswertgutachten bietet Rechtssicherheit und Verwendbarkeit in Rechts- und Steuerverfahren.