Gerichtsgutachten

Bei Gerichtsgutachten richten sich die Kosten für ein Gutachten nach dem so genannten Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Bemessungsgrundlage ist hierfür der Zeitaufwand. Hinzu kommen Kosten für notwendige Auslagen, Fahrkosten und Vervielfältigungskosten.