Erbschafts- / Schenkungssteuer

Eine Wertermittlung schafft Klarheit für einen Erben bzw. eine Erbengemeinschaft über den genauen Marktwert einer Immobilie. Sie schützt ggf. vor einer unrealistischen Festsetzung einer Erbschafts- / Schenkungssteuer durch das Finanzamt.

Auch im Nachgang, nach bereits erfolgtem Steuerbescheid, kann durch den Nachweis eines „niedrigeren Gemeinen Wertes“ durch die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens eine Steuererstattung erfolgen.

Ein weiterer Vorteil kann die Ersparnis von Erbschafts- und Schenkungssteuer sein, indem mehrfaches Ausnutzen steuerlicher Freibeträge oder künftig wegfallende Steuervorteile berücksichtigt werden.