Gutachterliche Stellungnahmen

Für eine erste fachliche Einschätzung des Immobilienbestands bieten wir die Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme an. Sie dient als Grundlage für die Vorgehensweise der weiteren Immobilienverwertung, indem sie z.B. vorliegende Kaufpreise bzw. Kaufpreisforderungen aufschlüsselt oder ein bestehendes Gutachten überprüft.

Eine gutachterliche Stellungnahme ersetzt kein vollwertiges Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB. Sie stellt nur eine Analyse bzw. Einschätzung eines Bewertungsgegenstands dar und bietet keine Rechtssicherheit.