Nachlass- / Erbangelegenheiten

Für eine Nachlassabwicklung – also die Verwertung von Immobilienvermögen eines Verstorbenen – ist es erforderlich, den Marktwert zu ermitteln. Über ihn werden zum Beispiel Pflichtteilansprüche berechnet. Bei Erbangelegenheiten kann das entweder im Vorwege, oder aber auch bei bereits vorhandenen Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft sinnvolle Grundlage für alle Beteiligten sein. Gleiches gilt für Schenkung und Übertragung im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge.